Vorsorgliche Massnahmen bei Konkurrenzverboten im Mietrecht
Das Bezirksgericht Bremgarten sagt: Nein, nicht automatisch.
Ein ehemaliger Restaurantmieter wollte in der Nähe einen neuen Gastronomiebetrieb eröffnen. Die Vermieterin berief sich auf eine Konkurrenzklausel im Mietvertrag und verlangte vorsorgliche Massnahmen.
Das Gericht wies das Gesuch ab.
Warum?
Für vorsorgliche Massnahmen müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere:
- Glaubhaftmachung eines Anspruchs
- Drohende Rechtsverletzung
- Nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil
- Dringlichkeit
Die Vermieterin konnte nicht ausreichend darlegen, weshalb mögliche Umsatzverluste oder entgangener Gewinn später nicht durch eine Geldzahlung ausgeglichen werden könnten.
Zudem äusserte das Gericht Zweifel, ob die Konkurrenzklausel hinsichtlich Dauer, Gebiet und Umfang überhaupt zulässig ist.