Änderung von Eignungskriterien
Im Vergabeverfahren kann es vorkommen, dass nur wenige Anbietende die Eignungskriterien erfüllen. Bei der Einreichung der erforderlichen Nachweise können zudem Fehler entstehen. Dieser Beitrag beantwortet folgende Fragen: Dürfen Eignungskriterien nachträglich geändert werden? Wann kann ein Anbietender aus dem Verfahren wegen Nichterfüllung der Eignungskriterien ausgeschlossen werden? Darf eine Vergabestelle das Verfahren wegen einer zu geringen Anzahl geeigneter Anbietender abbrechen?