Fahrzeugabstellplätze – braucht es dafür eine Baubewilligung?

Fahrzeugabstellplätze

Fahrzeugabstellplätze – braucht es dafür eine Baubewilligung?

Fahrzeugabstellplätze brauchen nicht zwingend eine Baubewilligung. Entscheidend ist, wie eine Fläche genutzt  oder verändert wird.

Bewilligungspflicht kann entstehen, wenn:

  • ein Abstellplatz baulich durch Befestigung, Markierungen oder klare Abgrenzung angelegt wird.
  • den bewilligungsfreien Rahmen (1m Höhe und 500m2) übersteigen.
  • der Abstellplatz im Zusammenhang mit einer Überbauung steht.

Keine Baubewilligung braucht es oft, wenn:

  • Fahrzeuge lediglich auf einer bestehenden Fläche abgestellt werden.
  • keine besonderen baulichen Massnahmen oder Markierungen erfolgen.
  • sich allfällige Geländeveränderungen im bewilligungsfreien Rahmen bewegen.

Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert