Aussen-Pool im Waldabstandsbereich – erlaubt oder nicht?

Aussen-Pool im Waldabstandsbereich – erlaubt oder nicht?

Oft besteht Unsicherheit darüber, ob ein Aussen-Pool innerhalb des  Waldabstandsbereichs zulässig ist.
Die Antwort ist Ja.

Denn der Waldabstand gilt nur für Gebäude. Ein Gebäude ist rechtlich eine Baute, die dem Schutz von Menschen oder Sachen dient.

Ein Aussen-Pool erfüllt diese Voraussetzung nicht und gilt deshalb nicht als Gebäude. Auch eine Poolabdeckung ändert daran nichts.

Hält der Pool zusätzlich noch einen Abstand von 10 Metern zur statischen Waldgrenze ein, besteht in jedem Fall keine Gefahr für den Wald.

Wie so oft im Baurecht gilt aber: Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

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