Wann verwirkt eine Baubewilligung?

Wann verwirkt eine Baubewilligung? Wenn alle bewilligungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann verwirkt eine Baubewilligung?

Grundsatz:
Eine Baubewilligung verwirkt, wenn nicht innert 3 Jahren mit dem Bau begonnen wird.

Aber entscheidend ist:

Verlangt die Baubewilligung als Nebenbestimmungen zusätzliche Pläne oder Bewilligungen, dann beginnt die 3-Jahres-Frist erst zu laufen, wenn diese Anforderungen erfüllt sind (z.B. nachzureichende Detailpläne, Baustellen-Installationspläne).

Rechtlich wichtig:


Solange diese zusätzlichen Unterlagen noch nicht rechtskräftig genehmigt sind,
kann die Baubewilligung nicht verwirken –
weil die Verwirkungsfrist noch gar nicht begonnen hat.

Fazit:


Nicht das Datum der Baubewilligung ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt, ab dem alle bewilligungsrelevanten Voraussetzungen erfüllt und rechtskräftig sind. Erst dann verwirkt die Baubewilligung.

Diese zürcherische Praxis hat das Bundesgericht in einem neuen Entscheid gestützt.

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