Im Blog finden Sie Beiträge, die sich mit rechtlichen Problemen und Verfahrensabläufen aus den Fachbereichen von Widmer Baurecht auseinandersetzen. Die Beiträge richten sich an ein breites Publikum und sind auch für Laien verständlich.
Die Bauherrschaft soll Massnahmen zur Lärmreduktion bereits vor dem Erteilen einer Baubewilligung prüfen. Dies hält das Bundesgericht in einem neuen Entscheid fest. Eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung ist grundsätzlich möglich. Die Bauherrschaft muss dafür aber nachweisen, dass alle verhältnismässigen Massnahmen nicht zu der erforderlichen Lärmreduktion führen.