05.05.2026
Mehrwertabgabe: Entscheidend ist die realisierbare Fläche
Mehrwertabgabe: Entscheidend ist die realisierbare Fläche
Wenn ein Grundstück durch Um- oder Aufzonung an Wert gewinnt, entsteht ein sogenannter planungsbedingter Mehrwert.
Ein Teil davon wird als Mehrwertabgabe von der Gemeinde abgeschöpft.
Massgebend für die Bemessung ist die Differenz im Verkehrswert – basierend auf der maximal realisierbaren Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche.
Eine rein theoretisch mögliche Nutzung ist nicht entscheidend.