Mehrwertabgabe: Entscheidend ist die realisierbare Fläche

Mehrwertabgabe

Mehrwertabgabe: Entscheidend ist die realisierbare Fläche

Wenn ein Grundstück durch Um- oder Aufzonung an Wert gewinnt, entsteht ein sogenannter planungsbedingter Mehrwert.

Ein Teil davon wird als Mehrwertabgabe von der Gemeinde abgeschöpft.

Massgebend für die Bemessung ist die Differenz im Verkehrswert – basierend auf der maximal realisierbaren Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche.

Eine rein theoretisch mögliche Nutzung ist nicht entscheidend.

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