14.04.2026
Pergola auf Dachterrasse
Pergola auf Dachterrasse
Grundsätzlich gelten Bauteile, die über die Dachfläche hinausragen, als Dachaufbauten und dürfen nur begrenzt erstellt werden. Dies gilt je nach Ausgestaltung auch für Pergolas auf Dachterrassen.
Entscheidend ist die Konstruktion:
- Wirkt die Pergola optisch volumenvergrössernd, gilt sie als Dachaufbau
- Bereits kleine Unterschiede zählen: Stützen von ca. 10 cm Stärke gelten bereits als massiv
- Nur wirklich filigrane Konstruktionen (Stützen von 3cm) bleiben unberücksichtigt.
Wichtig: Die Begrünung spielt keine entscheidende Rolle, da Pflanzen nicht als Teil des Gebäudekörpers gelten.
BRGE I Nr. 0137/2025 vom 11. Juli 2025, in: BEZ 2026 Nr.7