03.03.2026
Partei im Verfahren – obwohl ich dass Grundstück verkauft habe?
Partei im Verfahren – obwohl ich dass Grundstück verkauft habe?
Eigentümer erhoben Rekurs gegen ein Bauprojekt und gewannen vor dem Baurekursgericht.
Während des anschliessenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich verkauften sie ihr Grundstück. Die neuen Eigentümer wollten nicht in das Verfahren eintreten.
Verlieren die bisherigen Eigentümer dadurch automatisch ihre Parteistellung?
Nein.
Das Bundesgericht hielt fest: Fehlt im kantonalen Recht eine ausdrückliche Regelung zum Parteiwechsel, darf das Gericht davon ausgehen, dass ein Parteiwechsel die Zustimmung sowohl der bisherigen als auch der neuen Partei voraussetzt. Da die neuen Eigentümer nicht zustimmten, kam kein Parteiwechsel zustande. Die bisherigen Eigentümer blieben deshalb weiterhin Partei im Verfahren.