Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht umfasst die Vorschriften, die beim Bauen einzuhalten sind. Diese ergeben sich im Kanton Zürich insbesondere aus den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes und den ausführenden Verordnungen sowie aus den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden.
Ich begleite Sie in sämtlichen Phasen Ihres Bauprojekts, kläre rechtliche Fragen und berate Sie insbesondere bei Baubewilligungen und Rekursen.
Rechtliche Begleitung bei der Planung
Je nach Bauvorhaben müssen Sie diverse rechtliche Fragen klären. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bereits bei der Planung eines Bauvorhabens rechtlich beraten zu lassen. Dadurch bleiben Ihnen Überraschungen erspart.
Rechtliche Unterstützung bei Fragen zur Baubewilligungsverfahren
Sind die oben erwähnten Bauvorschriften eingehalten, haben Sie als Bauherrschaft Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Nicht jedes Bauvorhaben benötigt allerdings eine Baubewilligung. Diese ist nur nötig, wenn das Bauvorhaben gegen aussen erheblich sichtbar ist, die Erschliessung belastet oder die Umwelt beeinträchtigt. Mein Blogbeitrag führt auf, welche Vorhaben eine Baubewilligung benötigen und welche nicht.
Das Baubewilligungsverfahren soll vorgängig überprüfen, ob die Bauvorschriften eingehalten sind. Nachbarn und Verbände können Fehler in der Baubewilligung rügen und so ihre Interessen wahrnehmen.
Vertretung im Rechtsmittelverfahren
Das öffentliche Baurecht kommt auch dann zum Tragen, wenn das baurechtliche Bewilligungsverfahren bereits begonnen hat. So könnten Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenn Nachbarn oder Umweltorganisationen gegen Ihr Bauvorhaben rekurrieren.
Vor allem, wenn Sie Solaranlagen auf Denkmalschutzobjekten anbringen möchten, ist eine rechtliche Begleitung von Vorteil. Ich verweise dazu auf meinen Blogbeitrag zu Solaranlagen auf Denkmalschutzobjekten.
Bauen ausserhalb der Bauzone
Welche Vorschriften einzuhalten sind, hängt davon ab, wo sich die Baute befindet. Von Bedeutung ist insbesondere, ob sich eine Baute innerhalb oder ausserhalb der Bauzone befindet. Bauvorhaben auf Bauten ausserhalb der Bauzone unterliegen strengen Voraussetzungen. Ein Um-/Ersatzneubau ist nur beschränkt möglich und immer wieder setzt das bäuerliche Bodenrecht Grenzen, wenn das Gebäude ursprünglich zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörte.