Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht befasst sich mit der Erfüllung von Staatsaufgaben durch Behörden. Es werden von der Verwaltung öffentliche Interessen wahrgenommen. In der Regel ist dabei der Staat dem Privaten übergeordnet.

Ich unterstütze Sie im Kontakt mit behördlichen Instanzen wie zum Beispiel der Baupolizei oder der Verwaltung.

Baupolizei

Die Verwaltung führt insbesondere Ordnungsaufgaben aus. Darunter fällt im Speziellen die Baupolizei. Diese greift ein, wenn beispielsweise jemand ohne Baubewilligung baut oder der Verdacht besteht, dass jemand sonstige bau- und umweltrechtliche Bestimmungen verletzt. Eine Privatperson kann einen möglichen Verstoss gegen Bau- und Umweltvorschriften formlos der Baubehörde melden. Besonders störend für den betroffenen Eigentümer oder die betreffende Eigentümerin kann dies sein, wenn eine Drittperson geltend macht, dass eine rechtkräftig bewilligte Solaranlage blendet.

Bau von Verkehrsanlagen

Das Verwaltungsrecht befasst sich zudem mit Infrastrukturaufgaben. Die Verwaltung baut und betreibt beispielsweise Verkehrsanlagen. Der Bau von Verkehrsanlagen erfolgt oft während eines langen und anspruchsvollen Verfahrens mit vielen Beteiligten. Zuerst stellen sich Fragen zur Lage, Linienführung und Dimensionierung von Strassen.
Da der Strassenbau regelmässig zu Enteignungen von Privatpersonen führt, entstehen immer wieder Konflikte über die Höhe von Enteignungsentschädigungen. Je nach Lage der Strasse sind zudem umweltrechtliche Fragen zu klären. Bei der Erschliessung von Wohnquartieren stehen ebenfalls die Höhe und Richtigkeit von Grundeigentümerbeiträgen und Gebühren im Vordergrund. Bestehen bereits Privatstrassen, steht darüber hinaus zur Diskussion, ob die öffentliche Hand eine Privatstrasse übernehmen darf. Strassenrechtliche Probleme stellen sich oft auch im Zusammenhang mit Gestaltungs- und Quartierplänen, was das Ganze nochmals komplizierter macht.

Submission

Auch im Submissionsrecht stellen sich rechtliche Probleme, welche es zu lösen gilt. Beispielsweise dürfen Eignungskriterien nicht nachträglich geändert werden. Wird ein Anbieter in einem Sumissionsverfahren nicht berücksichtigt, muss er schnell reagieren. Er hat nur 10 Tage Zeit, sich zu wehren.

Die nachträgliche Änderung von Eignungskriterien

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Änderung von Eignungskriterien

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