Umweltrecht
Das Umweltrecht möchte den Menschen und seine natürliche Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen schützen. Praktische Bedeutung hat dabei vor allem der Immissionsschutz sowie das Natur- und Heimatschutzrecht.
Das Umweltrecht wird im Umweltschutzgesetz und dazu erlassenen Ausführungsverordnungen geregelt. Hinzu treten im sonstigen Bundesverwaltungsrecht geordnete Materialien wie z. B. das Gewässerschutzrecht.
Ich kläre umweltrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Immissionen ab, berate Sie bei Naturschutzmassnahmen und unterstütze Sie insbesondere bei Fragen zum Denkmalschutz.
Immissionsschutz
Der Immissionsrecht soll Menschen vor Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen schützen. Relevant ist vor allem der Schutz vor Luftverunreinigungen und Lärm.
Für gewisse Bereiche gibt es Immissionsgrenzwerte, welche das Mass der Immissionen beschränken (z.B. bei Lärm von Strassen). In anderen Fällen kommt es auf eine Einzelfallbeurteilung an, ob die Immissionen als unzulässig beurteilt werden. Dies trifft z.B. bei Alltagslärm (z.B. von Gastgewerbebetrieben, Kirchenglocken) oder bei der Blendung von Solaranlagen zu.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Vorsorgeprinzip. Dieses möchte Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, frühzeitig begrenzen. Emissionen sind deshalb so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar resp. verhältnismässig ist. Neben den technischen Möglichkeiten spielt bei Immissionen auch der Kostenfaktor im Verhältnis zu den getätigten Investitionen eine bedeutende Rolle.
Deshalb muss die Behörde in einem solchen Fall immer abklären, ob es möglich ist, die Immission mit verhältnismässigem technischen und finanziellen Aufwand zu verringern.
Natur- und Heimatschutzrecht
Ein wichtiger Pfeiler des Umweltrechts ist das Natur- und Heimatschutzrecht. Dieses soll die Natur- und Kulturgüter vor direkten Eingriffen des Menschen schützen.
Auf der einen Seite gibt es Normen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Ein besonders strenger Schutz ergibt sich dabei im Moorschutzrecht. Etwas milder ist der Landschaftsschutz, welcher insbesondere im BLN-Inventar reglementiert wird. Das heisst aber noch lange nicht, dass Bauvorhaben in einem BLN-Gebiet grundsätzlich unproblematisch sind.
Auf der anderen Seite ist der Schutz von Kulturgütern wichtig. Der Denkmalschutz hat dabei eine grosse praktische Bedeutung, weshalb ihm eine separate Beschreibung gewidmet ist.