Raumplanungsrecht
Das Raumplanungsrecht regelt die räumliche Entwicklung eines Gebiets. Grundlage dafür sind die Richt- und Nutzungspläne. Während erstere als Rechtsgrundlagen nur für öffentliche Stellen verbindlich sind, sind zweitere für Grundeigentümer*innen direkt anwendbar.
Ich begleite Sie im Gestaltungs-, Nutzungs- und Quartierplanverfahren sowie bei Strassenbauprojekten. Ich vermittle zwischen den involvierten Parteien (Planung, Architektur, Grundeigentümerschaft und sorge dafür, dass Sie nicht den Überblick verlieren.
Beratung und Begleitung bei der Gestaltungs- und Nutzungsplanungen
Im Raumplanungsrecht regeln Nutzungspläne die Nutzung einer bestimmten Parzelle. Die Rahmennutzungspläne legen die zulässige Bodennutzung verbindlich fest. Diese bestehen aus den Zonenplänen und den zugehörigen Bau- und Zonenordnungen. Das Raumplanungsgesetz unterscheidet zwischen Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen. Die Kantone dürfen aber weitere Nutzungszonen vorsehen.
Sondernutzungspläne bestimmen hingegen für ein bestimmtes Gebiet eine von der Regelbauweise abweichende Nutzung. Dies erfolgt durch Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften oder Quartierpläne. Im Vordergrund stehen dabei Gestaltungspläne und Quartierpläne.
Gestaltungsplan
Ein Gestaltungsplan bezweckt die städtebaulich, architektonisch, wohnhygienisch und landschaftlich optimale Überbauung einer zusammenhängenden Fläche. Mindestens muss der Gestaltungsplan aber die Richtplanung und das übergeordnete Recht beachten.
Gestaltungspläne legen die Bereiche fest, wo gebaut werden darf, und stellen für das Gestaltungsplangebiet spezielle Bauvorschriften auf (z. B. zum Erscheinungsbild und Dichte der Bauten). Auch die Planung von gemeinsamen Aussen- und Innenanlagen stellt ein wichtiges Element der Gestaltungsplanung dar. Zu denken ist dabei an gemeinsam genutzte Plätze und Tiefgaragen.
Quartierplan
Der Quartierplan soll eine Nutzung nach der Regelbauweise in einem bestimmten Gebiet ermöglichen. Ein Quartierplan schafft überbaubare Grundstücke und regelt die Erschliessung. Der Zweck eines Quartierplans besteht darin, die Grundstücke überhaupt erst überbaubar zu machen. Das Werkbuch für den Quartierplaner gibt einen guten Überblick über das Quartierplanverfahren.
Besonders bei den Sondernutzungsplänen gibt es in der Praxis immer wieder Klärungsbedarf. Über die Probleme, die entstehen könne, wenn Gestaltungsplan und Quartierplan kombiniert werden, berichte ich in meinem Blogbeitrag. Ebenso können Unklarheiten bezüglich der Kosten entstehen.
Werden Sondernutzungspläne erstellt, ist eine grosse Anzahl Fachpersonen aus der Planung involviert. Aufgrund der häufig sehr technischen Fragestellungen und juristischen Stolpersteinen, verliert man als Laie oder Laiin leicht den Überblick. Deshalb ist eine gute fachliche und rechtliche Beratung in diesem Zusammenhang wichtig. Ich begleite Private oder Gemeinden in diesen Verfahren und nehme ihre Interessen wahr.