Wie sind unterschiedliche Gutachten zu würdigen?

Der Beitrag behandelt die Frage, wie unterschiedliche Gutachten vor Gericht gewürdigt werden.

Wie sind unterschiedliche Gutachten zu würdigen?

Wie sind unterschiedliche Gutachten in einem Baubewilligungsverfahren zu würdigen – besonders bei Projekten in ISOS- oder BLN-Gebieten?

Das Bundesgericht stellt im Entscheid BGer 1C_635/2024 vom 17. September 2025 klar:

Parteigutachten sind nicht automatisch weniger beweiskräftig als behördliche Expertisen.

  1. Selbst wenn Parteigutachten eine tiefere Beweiskraft zuerkannt werden, können diese weiterhin geeignet sein, um Zweifel an der Schlüssigkeit eines Behördlichen Gutachtens aufkommen zu lassen.
  2. Alle Berichte müssen neutral geprüft und frei gewürdigt werden.
  3. Fehlt der Vorinstanz Fachwissen, darf sie zusätzliche Amtsberichte einholen (das verletzt weder Gemeindeautonomie noch das Willkürverbot).

Fazit
Das Urteil stärkt die freie Beweiswürdigung und verpflichtet Gerichte, auch privat eingeholte Gutachten ernsthaft zu berücksichtigen – gerade bei Einordnungsfragen im denkmalpflegerischen Kontext.

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