Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2026

Das Bauvertragsrecht stärkt die Rechte der Käufer*innen und Bestellenden und sorgt für mehr Rechtssicherheit.

Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2026

Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2026:
Mehr Rechte für Bauherrschaft & Immobilienkäufer*innen

Ab 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen in Kraft:

  • 60 Tage Rügefrist für Baumängel – vertragliche Verkürzungen ausgeschlossen
    (Art. 370 Abs. 4 nOR)
  • Unentgeltliche Nachbesserung bei Mängeln kann nicht mehr vertraglich eingeschränkt werden (Art. 368 Abs. 2 bis nOR)
  • Fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei unbeweglichen Werken wird zwingend (Art. 371 Abs. 3 nOR)

Fazit:

Die Reform stärkt die Rechte der Käufer*innen und Bestellenden und sorgt für mehr Rechtssicherheit.

Planende, Bauunternehmen und Immobilieninteressierte sollten sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen!

Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert