22.09.2025
KiTas in Wohnzonen wiederum bestätigt vom Bundesgericht
KiTas in Wohnzonen wiederum bestätigt vom Bundesgericht
KiTas in Wohnzonen wiederum bestätigt vom Bundesgericht!
Das Bundesgericht hat für den Kanton Solothurn erneut klargestellt:
Wohnzonen sind auch für Kinder da.
Selbst wenn in einer Zone ein Mindestwohnanteil vorgeschrieben ist, dürfen kleinere Kindertagesstätten (Kitas) als Wohnnutzung gelten – nicht als Dienstleistungsbetrieb.
Das Bundesgericht hat einen Betrieb mit 15 Tagesplätzen und maximal 23 Kindern geschützt.
Idealerweise würde bereits in der Bau- und Zonenordnung (BZO) stehen, dass KiTas zur Wohnnutzung gehören (Wynau BE) oder Wohnanteilsvorschriften in solchen Fällen nicht gelten (z.B. in der Stadt Zürich).
Damit bestätigt das Gericht, dass Betreuungsangebote für Kinder ein selbstverständlicher Teil des Wohnens sind.
Fazit: Kitas stärken Wohnquartiere und Familien.