Gebühren dürfen Baufreigabe nicht blockieren

Die Zahlung von Bewilligungs- und Kontrollgebühren darf nicht als Voraussetzung für die Baufreigabe verlangt werden.

Gebühren dürfen Baufreigabe nicht blockieren

Neue Rechtsprechung des Baurekursgerichts Zürich:
Die Zahlung von Bewilligungs- und Kontrollgebühren darf nicht als Voraussetzung für die Baufreigabe verlangt werden.

Eine solche Nebenbestimmung ist unzulässig und muss aufgehoben werden.
BRGE IV Nr. 0207/2024, in: BEZ 2025 Nr. 19

Weshalb?

  • Gebühren stehen in keinem Zusammenhang mit der baurechtlichen Bewilligungsfähigkeit
  • Sie dienen nicht der Sicherstellung des rechtmässigen Bauzustands
  • Gemeinden dürfen damit die Suspensivwirkung nicht ausweiten

Ergebnis:
Entsprechende Klauseln (z.B. “Zahlung als Voraussetzung für Baufreigabe”) werden ersatzlos aufgehoben.

Wichtiger Entscheid für Bauherr*innen + Behörden.

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