28.10.2025
Gebühren dürfen Baufreigabe nicht blockieren
Gebühren dürfen Baufreigabe nicht blockieren
Neue Rechtsprechung des Baurekursgerichts Zürich:
Die Zahlung von Bewilligungs- und Kontrollgebühren darf nicht als Voraussetzung für die Baufreigabe verlangt werden.
Eine solche Nebenbestimmung ist unzulässig und muss aufgehoben werden.
BRGE IV Nr. 0207/2024, in: BEZ 2025 Nr. 19
Weshalb?
- Gebühren stehen in keinem Zusammenhang mit der baurechtlichen Bewilligungsfähigkeit
- Sie dienen nicht der Sicherstellung des rechtmässigen Bauzustands
- Gemeinden dürfen damit die Suspensivwirkung nicht ausweiten
Ergebnis:
Entsprechende Klauseln (z.B. “Zahlung als Voraussetzung für Baufreigabe”) werden ersatzlos aufgehoben.
Wichtiger Entscheid für Bauherr*innen + Behörden.