Bauen ausserhalb der Bauzone – neue Regeln ab 2026

Bauen ausserhalb der Bauzone

Bauen ausserhalb der Bauzone – neue Regeln ab 2026

Bauen ausserhalb der Bauzone – neue Regeln ab 2026

Seit 1. Januar 2026 gelten neue Bestimmungen im Raumplanungsgesetz:

Bestandesschutz:

Gebäude und Nutzungen, die seit über 30 Jahren bestehen, müssen grundsätzlich nicht mehr rückgebaut werden, sofern bis dahin keine behördliche Aufforderung erfolgt ist.

Abbruchprämie ab 1. Juli 2026:

Der Kanton Zürich entschädigt den Rückbau von Bauten und versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzone. Bereits erfolgte Rückbauten sind ausgeschlossen.

Illegales Bauen:

Neue klare Regeln zu Nutzungsverboten und Rückbauanordnungen – ein Verzicht ist nur noch kantonal möglich.

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