06.10.2025
Airbnb ohne Baubewilligung
Airbnb ohne Baubewilligung
Airbnb ohne Bewilligung – aktueller Entscheid bringt Klarheit!
Das Zürcher Baurekursgericht hat entschieden:
Die Vermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb ist keine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung, solange sie im Rahmen des normalen Wohnens bleibt.
- Kein Hotelbetrieb
- Keine Rezeption oder Bewirtung
- Keine wesentlichen zusätzlichen Immissionen
Damit gilt:
Wer seine Wohnung oder einzelne Zimmer zeitweise über Airbnb vermietet, braucht dafür in der Regel keine Baubewilligung.
Achtung: Vorbehalten bleiben besondere BZO-Bestimmungen!
Der Entscheid des Baurekursgerichts stärkt die Rechtssicherheit für private Gastgeber*innen – und zeigt, dass das Teilen von Wohnraum weiterhin Teil des normalen Wohnens bleibt.
📚 Quelle: Baurekursgericht Zürich, BEZ 2025 Nr. 17