Airbnb ohne Baubewilligung

Die Vermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb ist keine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung, solange sie im Rahmen des normalen Wohnens bleibt.

Airbnb ohne Baubewilligung

Airbnb ohne Bewilligung – aktueller Entscheid bringt Klarheit!
Das Zürcher Baurekursgericht hat entschieden:

Die Vermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb ist keine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung, solange sie im Rahmen des normalen Wohnens bleibt.

  • Kein Hotelbetrieb
  • Keine Rezeption oder Bewirtung
  • Keine wesentlichen zusätzlichen Immissionen

Damit gilt:
Wer seine Wohnung oder einzelne Zimmer zeitweise über Airbnb vermietet, braucht dafür in der Regel keine Baubewilligung.

Achtung: Vorbehalten bleiben besondere BZO-Bestimmungen!

Der Entscheid des Baurekursgerichts stärkt die Rechtssicherheit für private Gastgeber*innen – und zeigt, dass das Teilen von Wohnraum weiterhin Teil des normalen Wohnens bleibt.

📚 Quelle: Baurekursgericht Zürich, BEZ 2025 Nr. 17

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