01.09.2025
Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2026
Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2026
Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2026:
Mehr Rechte für Bauherrschaft & Immobilienkäufer*innen
Ab 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen in Kraft:
- 60 Tage Rügefrist für Baumängel – vertragliche Verkürzungen ausgeschlossen
(Art. 370 Abs. 4 nOR) - Unentgeltliche Nachbesserung bei Mängeln kann nicht mehr vertraglich eingeschränkt werden (Art. 368 Abs. 2 bis nOR)
- Fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei unbeweglichen Werken wird zwingend (Art. 371 Abs. 3 nOR)
Fazit:
Die Reform stärkt die Rechte der Käufer*innen und Bestellenden und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
Planende, Bauunternehmen und Immobilieninteressierte sollten sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen!