27.01.2026
Bauen ausserhalb der Bauzone – neue Regeln ab 2026
Bauen ausserhalb der Bauzone – neue Regeln ab 2026
Bauen ausserhalb der Bauzone – neue Regeln ab 2026
Seit 1. Januar 2026 gelten neue Bestimmungen im Raumplanungsgesetz:
Bestandesschutz:
Gebäude und Nutzungen, die seit über 30 Jahren bestehen, müssen grundsätzlich nicht mehr rückgebaut werden, sofern bis dahin keine behördliche Aufforderung erfolgt ist.
Abbruchprämie ab 1. Juli 2026:
Der Kanton Zürich entschädigt den Rückbau von Bauten und versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzone. Bereits erfolgte Rückbauten sind ausgeschlossen.
Illegales Bauen:
Neue klare Regeln zu Nutzungsverboten und Rückbauanordnungen – ein Verzicht ist nur noch kantonal möglich.