17.02.2026
Fahrzeugabstellplätze – braucht es dafür eine Baubewilligung?
Fahrzeugabstellplätze – braucht es dafür eine Baubewilligung?
Fahrzeugabstellplätze brauchen nicht zwingend eine Baubewilligung. Entscheidend ist, wie eine Fläche genutzt oder verändert wird.
Bewilligungspflicht kann entstehen, wenn:
- ein Abstellplatz baulich durch Befestigung, Markierungen oder klare Abgrenzung angelegt wird.
- den bewilligungsfreien Rahmen (1m Höhe und 500m2) übersteigen.
- der Abstellplatz im Zusammenhang mit einer Überbauung steht.
Keine Baubewilligung braucht es oft, wenn:
- Fahrzeuge lediglich auf einer bestehenden Fläche abgestellt werden.
- keine besonderen baulichen Massnahmen oder Markierungen erfolgen.
- sich allfällige Geländeveränderungen im bewilligungsfreien Rahmen bewegen.