Pflichtparkplätze auf fremdem Grundstück

Pflichtparkplätze auf einem fremden Grundstück können durch eine Dienstbarkeit gesichert werden.

Pflichtparkplätze auf fremdem Grundstück

Pflichtparkplätze auf einem fremden Grundstück können durch eine Dienstbarkeit gesichert werden.

Soll hierfür keine neue Dienstbarkeit errichtet, sondern eine bestehende Dienstbarkeit genutzt werden, ist die Zustimmung der belasteten Eigentümerschaft zur zusätzlichen Belastung durch die Pflichtabstellplätze erforderlich.

Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert