Heizungsersatz

Im Kanton Zürich ist beim Heizungsersatz seit dem 1. September 2022 ein erneuerbares Heizsystem Pflicht – sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar.

Heizungsersatz

Der Herbst ist da – Zeit, über die Heizung nachzudenken!

Im Kanton Zürich ist beim Heizungsersatz seit dem 1. September 2022 ein erneuerbares Heizsystem Pflicht – sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar. 🌱

✅ Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme statt Öl oder Gas
❌ Fossile Systeme nur bei nachgewiesenen Ausnahmen

Jeder Heizungsersatz ist ein bewilligungspflichtiger Umbau. Bei fossilen Alternativen ist eine Lebenszykluskostenberechnung erforderlich.

Informieren sie sich frühzeitig bei deiner Gemeinde oder einem Fachplaner!

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