Darf ich eine Firma in der eigenen Wohnung betreiben?

Firma in eigener Wohnung zulässig

Darf ich eine Firma in der eigenen Wohnung betreiben?

Wenn Sie Ihre eigene Firma gründen, möchten Sie diese Tätigkeit vielleicht in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ausüben. In der Praxis kommt eine solche Lösung häufig vor. Baurechtlich ist dies jedoch nicht unbeschränkt möglich. Solange Sie aber die nachfolgenden Voraussetzungen einhalten, können Sie eine Firma in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus betreiben, ohne dass Sie weitere Bauvorschriften einhalten müssen.

 

Erste Voraussetzung

Sie müssen tatsächlich in der Wohnung oder im Haus wohnen und dort Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Zweite Voraussetzung

Die Arbeitsräume Ihrer Firma müssen mit Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zusammenhängen. Sobald Sie also abgetrennte Räumlichkeiten für Ihre Firma mieten, müssen Sie weitere baurechtliche Vorschriften einhalten.

Dritte Voraussetzung

Die Fläche der Arbeitsräume Ihrer Firma müssen in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen Wohnfläche stehen. In der Praxis kann ein Viertel bis zu einem Drittel der Wohnfläche gewerblich genutzt werden.

Zulässige Berufe

Die Regelung soll die Ausübung von freien Berufen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung ermöglichen. Ein freier Beruf zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Der Beruf wird «persönlich und eigenverantwortlich» ausgeübt. Oft besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (Personenbezogenheit).
  • Die Dienstleistung hat oft einen intellektuellen Charakter.
  • Der Leistungserbringer verfügt über eine beruflich hohe Qualifikation.
  • Der Beruf des Leistungserbringers ist reglementiert oder untersteht der Selbstregulierung.

Zu den freien Berufen gehören insbesondere:

  • Ärzte
  • Architekten
  • Anwälte
  • Grafiker
  • Ingenieure
  • Finanzberater
  • Treuhänder
  • Vermögensverwalter

Weitere freie Berufe finden Sie hier auf den Seiten 8 und 9.

Diese Voraussetzungen betreffen nur die baurechtliche Regelung. Es ist aber möglich, dass Sie aufgrund Ihres Berufsstandes weitere Vorgaben beachten müssen.

Sofern Ihr Berufsstand keine weiteren Anforderungen an Ihren Arbeitsort stellt, könn Sie Ihre Firma in der eigenen Wohnung betreiben.

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Irene Widmer, Rechtsanwältin für Baurecht