Blendwirkung von Solaranlagen: Was gilt als zumutbar?

Blendwirkung von Solaranlagen: Was gilt als zumutbar?

In einem neuen Entscheid bestätigte das Bundesgericht die Praxis zur Blendwirkung von Solaranlagen.

Ob Reflexionen von Solaranlagen übermässig oder zumutbar sind, ist jeweils anhand der konkreten Verhältnisse vor Ort sowie gestützt auf fachliche Beurteilungen zu prüfen.

Berücksichtigt werden dabei nur Orte, an denen sich Personen während längerer Zeit aufhalten – etwa Wohnräume, Balkone oder Gartensitzplätze. Strassen oder Trottoirs gelten hingegen nicht als relevante Immissionsorte.

Eine Blenddauer von bis zu 15 Minuten pro Immissionspunkt bzw. maximal 30 Minuten pro Gartensitzplatz gilt als zumutbar.

Dabei wurde unter anderem berücksichtigt, dass ein ungeschützter Blick in den Kern der Reflexion lediglich kurzzeitig möglich war und nur zu einem rasch abklingenden Nachbild führte.

Weitere Infos unter: BGer 1C_527/2024

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