Änderung der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung

Neu soll es der Baudirektion möglich sein, den Gemeinden bei Bundesinventaren wie dem ISOS die Kompetenz der Fachstellen auf die Gemeinden mit entsprechender Fachkompetenz zu übertragen

Änderung der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung

Änderung der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung soll Bauvorhaben im Geltungsbereich des ISOS vereinfachen.

An seiner Sitzung vom 2. Juni 2025 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich die Änderung der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung genehmigt.

Neu soll es der Baudirektion möglich sein, den Gemeinden bei Bundesinventaren wie dem ISOS die Kompetenz der Fachstellen auf die Gemeinden mit entsprechender Fachkompetenz zu übertragen (§ 3a Abs. 2 neuKNHV).

Dies betrifft v.a. die Städte Zürich und Winterthur. Diese verfügen über Fachabteilungen, welche Vorhaben im Inventar von überkommunaler Bedeutung beurteilen.

Die Gemeinden mit der erforderlichen Fachkenntnis müssen der Baudirektion ein entsprechendes Gesuch stellen.

Die Folgen für Bauwillige: Die Dauer der Baubewilligungsverfahren wird verkürzt. Rekurse werden aber dadurch nicht verhindert.

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