Schneeräumung in der Schweiz – wer trägt die Verantwortung?

Schneeräumung, wer ist verantwortlich

Schneeräumung in der Schweiz – wer trägt die Verantwortung?

Schneeräumung in der Schweiz: Wer trägt die Verantwortung? ❄️ 🚗

Mit Beginn des Winters stellt sich für Grundeigentümer, Vermieter und Gemeinden jedes Jahr die Frage nach den rechtlichen Pflichten beim Winterdienst.

Pflichten der Eigentümer:
Private Grundeigentümer sind verpflichtet, Gehwege entlang ihrer Liegenschaft zu räumen und zu streuen – oft bereits bis 7 Uhr morgens, abhängig vom kommunalen Reglement. Die Ausführung dieser Pflicht kann zwar an Mieter oder Hauswarte übertragen werden, die übergeordnete Verantwortung verbleibt jedoch beim Eigentümer.

Gemeinden:
Die Gemeinden sind für Gemeindestrassen, öffentliche Wege und Trottoirs zuständig. Dabei dürfen sie Prioritäten setzen, müssen jedoch Gefahrenstellen angemessen sichern.

Haftung:
Bei Ausrutschunfällen haftet jene Partei, welche ihre Räum- und Streupflichten verletzt hat. Eine klare Organisation, regelmässige Kontrollen und eine sorgfältige Dokumentation können das Haftungsrisiko deutlich reduzieren.

Wichtig:
Schnee darf nicht auf Strassen, Nachbargrundstücke oder in Gewässer geschoben werden.

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