06.01.2026
Pflichtparkplätze auf fremdem Grundstück
Pflichtparkplätze auf fremdem Grundstück
Pflichtparkplätze auf einem fremden Grundstück können durch eine Dienstbarkeit gesichert werden.
Soll hierfür keine neue Dienstbarkeit errichtet, sondern eine bestehende Dienstbarkeit genutzt werden, ist die Zustimmung der belasteten Eigentümerschaft zur zusätzlichen Belastung durch die Pflichtabstellplätze erforderlich.