17.03.2026
Sauna & Fitness im Dachgeschoss – zählt das zur Ausnützung?
Sauna & Fitness im Dachgeschoss – zählt das zur Ausnützung?
Grundsätzlich: JA. Denn solche Räume dienen dem Aufenthalt von Personen.
Aber es gibt eine wichtige Sonderregelung: Flächen im Untergeschoss (UG) und Dachgeschoss (DG) werden nicht zur Ausnützung gezählt, sofern sie eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Diese ergibt sich aus: maximal zulässige Ausnützung / Anzahl Vollgeschosse
Und wenn die Grenze überschritten wird?
Dann wird nur die Differenz zur Ausnützung angerechnet.