Sauna & Fitness im Dachgeschoss – zählt das zur Ausnützung?

Ein Fitnessraum im Dachgeschoss zählt zur Ausnützung

Sauna & Fitness im Dachgeschoss – zählt das zur Ausnützung?

Grundsätzlich: JA.
Denn solche Räume dienen dem Aufenthalt von Personen.

Aber es gibt eine wichtige Sonderregelung: Flächen im Untergeschoss (UG) und Dachgeschoss (DG) werden nicht zur Ausnützung gezählt, sofern sie eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Diese ergibt sich aus:
maximal zulässige Ausnützung / Anzahl Vollgeschosse

Und wenn die Grenze überschritten wird?

Dann wird nur die Differenz zur Ausnützung angerechnet.

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